Wer seinen E-Scooter im Straßenverkehr nutzen will, braucht eine Versicherung


Wer seinen E-Scooter im Straßenverkehr nutzen will, braucht eine Versicherung
Um E-Scooter im Straßenverkehr zu nutzen, braucht man eine Versicherung. Foto: HUK-COBURG. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7239 / Die Verwendung des Bildes für redaktionelle Zwecke ist honorarfrei, wenn der Abdruck mit korrekter Quellenangabe erfolgt. Quellenangabe: „HUK-COBURG/Hagen Lehmann“

Coburg (ots)

- E-Scooter ab 19 Euro pro Jahr bei HUK-COBURG versichern - Verkaufsstart 17. Juni 2019

Millionen Deutsche liebäugeln laut Medienberichten mit dem Kauf eines E-Scooters. Zum 15. Juni 2019 tritt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft und ihrer Nutzung steht dann nichts mehr im Weg. Ob zur Arbeit, zur Schule oder zur Universität gefahren wird oder ob kleinere Ausflüge unternommen werden, zunächst einmal müssen die elektrischen Tretroller versichert werden.

Ohne die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung, dürfen E-Scooter nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Die HUK-Coburg bietet sowohl diese Kfz-Haftpflichtversicherung als auch eine Teilkaskoversicherung an. Bis zu einem Alter von 23 Jahren kostet die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Versicherungsjahr 2019/2020 (März 2019-Februar 2020) 29 Euro, ab 23 Jahren sogar nur 19 Euro. Die Leistungen sehen eine Deckung in Höhe von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall bzw. bei Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro je geschädigter Person vor. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt den E-Scooter-Fahrer vor Schadenersatzansprüchen, wenn dieser mit seinem Fahrzeug Dritte schädigt. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden z.B. durch Diebstahl, Raub oder Brand mit einem Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro. Die Teilkasko liegt preislich für Fahrer bis 23 Jahre bei 19 Euro, ab 23 Jahren bei 16 Euro.

Um auf öffentlichen Straßen gefahren werden zu dürfen, müssen die E-Scooter allerdings die Voraussetzungen aus der Verordnung, zum Beispiel zwei voneinander unabhängige Bremsen, erfüllen. Ob ein E-Scooter eine Straßenzulassung besitzt, können Käufer am Typenschild erkennen. Auf diesem Schild sind die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ und die Fahrzeugidentifikationsnummer ausgewiesen. Mit dieser Nummer kann der E-Scooter versichert werden.

Kunden erhalten dann die Versicherungsplakette, welche direkt auf ihr Fahrzeug geklebt wird. Dies gilt als Nachweis, dass der Scooter versichert ist. Interessenten können die Versicherung online auf huk.de und beim Berater vor Ort abschließen. In den HUK-COBURG Geschäftsstellen und Kundendienstbüros kann man die Versicherungsplakette sogar direkt mitnehmen. Übrigens: Fehlt das Typenschild, sollten Verbraucher, die den E-Scooter im öffentlichen Verkehr nutzen möchten, von einem Kauf absehen (siehe HUK-Coburg-Verbrauchertipp: http://ots.de/sbAhrV ). Wer seinen E-Roller nicht versichert, handelt unklug: Fahren ohne Plakette ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, für die ein empfindliches Bußgeld fällig werden kann.

Pressekontakt:

Karin Benning
Tel.: 09561/9622604
Mail: karin.benning@huk-coburg.de

Eva-Maria Sahm
Tel.: 09561/9622605
Mail: eva-maria.sahm@huk-coburg.de

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