Gewährleistung beim gewerblichen Autoverkauf: Rechte und Pflichten im Überblick

Der gewerbliche Verkauf von Fahrzeugen unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung. Für Autohändler bedeutet dies, dass sie für Mängel, die bereits beim Verkauf bestanden haben, haften können. Doch was genau umfasst die Gewährleistung, und welche Rechte haben Käufer? Dieser Artikel gibt einen Überblick.

Was bedeutet Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Sach- und Rechtsmängel einzustehen, die das Fahrzeug bereits zum Zeitpunkt der Übergabe hatte. Im gewerblichen Autohandel beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel zwei Jahre. Während dieser Zeit haftet der Verkäufer für alle Mängel, die nachweislich vor oder bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren.

Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

Oft wird die Gewährleistung mit der Garantie verwechselt, doch es gibt wichtige Unterschiede:

  • Gewährleistung: Gesetzlich vorgeschrieben und nicht abdingbar. Sie deckt Mängel ab, die bereits beim Verkauf bestanden haben.
  • Garantie: Eine freiwillige Leistung, die der Verkäufer oder Hersteller zusätzlich anbieten kann. Sie umfasst häufig weitere Leistungen und gilt unabhängig von der Gewährleistung.

Pflichten des gewerblichen Verkäufers

Als gewerblicher Verkäufer sind Sie verpflichtet, Käufer über den Zustand des Fahrzeugs wahrheitsgemäß zu informieren. Verschweigen Sie bekannte Mängel, kann dies als arglistige Täuschung gewertet werden, was weitreichende rechtliche Konsequenzen haben kann. Zudem dürfen Sie die Gewährleistung gegenüber Privatkäufern nicht vollständig ausschließen, auch wenn dies in manchen Fällen bei Geschäften zwischen zwei Gewerbetreibenden möglich ist.

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Rechte des Käufers

Privatkunden haben im Rahmen der Gewährleistung folgende Rechte:

  • Nacherfüllung: Der Käufer kann verlangen, dass der Verkäufer den Mangel kostenlos beseitigt oder das Fahrzeug austauscht.
  • Rücktritt oder Minderung: Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder schlägt sie fehl, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
  • Schadensersatz: In einigen Fällen kann der Käufer zusätzlich Schadensersatz geltend machen.

Tipps für gewerbliche Verkäufer

Um rechtliche Risiken zu minimieren, sollten gewerbliche Verkäufer:

  • Eine umfassende Fahrzeugprüfung vornehmen und bekannte Mängel dokumentieren.
  • Alle Informationen zu Zustand und Historie des Fahrzeugs transparent kommunizieren.
  • Käufern klare und vollständige Kaufverträge mit detaillierten Angaben zum Fahrzeugzustand aushändigen.

Fazit

Die Gewährleistung beim gewerblichen Autoverkauf ist ein zentraler Bestandteil des Verbraucherschutzes. Gewerbliche Verkäufer sollten ihre Rechte und Pflichten genau kennen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und das Vertrauen ihrer Kunden zu stärken. Transparenz und Sorgfalt sind dabei der Schlüssel zu erfolgreichen Geschäften.

Originalinhalt von denis-autoexport, veröffentlicht unter dem Titel “ Gewährleistung beim gewerblichen Autoverkauf: Rechte und Pflichten im Überblick“, übermittelt durch Carpr.de

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